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Neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Miet- und Leasingverträgen
Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Miet- und Leasingverträgen hatte sich bislang an die Ertragsteuer angelehnt. Diese praktikable Lösung hat der EuGH jedoch mit Urteil vom gekippt, und das reagiert. Die nun notwendige umsatzsteuerrechtliche Würdigung des Vertrags als Lieferung oder sonstige Leistung hat erhebliche Auswirkungen: Bei einer Lieferung entsteht die Umsatzsteuer in voller Höhe, bei einer sonstigen Leistung nur ratenweise; das gilt auch für den Vorsteuerabzug.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bisherige Rechtsauffassung
Die Finanzverwaltung ist bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Miet- und Leasingverträgen davon ausgegangen, dass eine Lieferung dann angenommen wird, wenn der Leasingnehmer wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Hierbei konnte sich der Leasingnehmer auf die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze der Zuordnung von Leasinggegenständen berufen.
Eine Lieferung konnte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch dann noch vorliegen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Leasingnehmer den Gegenstand nach Ablauf der Mietzeit an den Leasing...