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NWB Nr. 19 vom Seite 1404

Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes

[i] BMF, Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) veröffentlicht. Danach werden zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen:

  • Der [i]Ermäßigter USt-Satz für Speisen in RestaurantsUmsatzsteuersatz wird für nach dem und vor dem erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf 7 % abgesenkt.

  • Die [i]§ 2b UStG: Verlängerung der Übergangsregelungbisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG wird aufgrund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum verlängert (§ 27 Abs. 22a UStG-E).

  • Entsprechend [i]Kurzarbeitergeldder sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III steuerfrei gestellt.

  • Die [i]UmwStG: Verlängerung der Rückwirkungszeiträumesteuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 Satz 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 Satz 1 und 3 UmwStG werden vorübergehend auf 12 Monate (bisher 8 Monate) verlängert, wenn die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrags im Ja...BGBl 2020 I S. 569

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