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Sozialschutzpaket II | Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Danach wird das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 % (oder 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs S. 1403auf 80 % (oder 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis zum . [i]Jähne, NWB 13/2020 S. 925Für Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit werden ab dem 1.5.– die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Das Arbeitslo...