Gesetzgebung | Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz (BMF)
Das BMF hat am eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) veröffentlicht.
Danach sollen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden:
Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem und vor dem erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG-E.
Die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Absatz 22 UStG wird auf Grund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum verlängert, § 27 Abs. 22a UStG-E.
Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III steuerfrei gestellt, § 3 Nummer 28a EStG-E.
Die steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 Satz 3 und § 20 Absatz 6 Satz 1 und 3 UmwStG werden vorübergehend verlängert, um einen Gleichlauf mit der Verlängerung des Rückwirkungszeitraums in § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom (BGBl. I S. 569) zu erzielen, § 27 Abs. 15 UmwStG-E.
Die Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Stand: ) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB QAAAH-47841