Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF | Amtliche Vorgaben für Mitteilungen nach der DAC6 zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Das BMF hat den Datensatz und die Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) veröffentlicht. Die elektronischen Meldungen können für Massendatenmeldungen über die ELMA-Schnittstelle oder über das Online-Portal des BZSt erfolgen. Für Einzelmeldungen sind die Datensätze einzeln in das Webformular des BZSt einzutragen. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz steht auf der Website des BZSt zum Abruf bereit.