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RENO Nr. 5 vom Seite 5

Streifzug durch die Ausbildung Teil 2 – ReNoPatAusbV

Silke Umland, Rechtsfachwirtin; Drochtersen-Hüll

Britta Brecht möchte nach der Schule eine Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten beginnen. Der erste Streifzug führte sie durch das Berufsbildungs- und das Jugendarbeitsschutzgesetz in RENO 3/2020 S. 2. Im folgenden Beitrag werfen wir gemeinsam mit der zukünftigen Auszubildenden einen Blick in die Ausbildungsverordnung.

Einleitung

Was muss eine angehende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte am Ende der Ausbildung gelernt haben? Welcher Lernstoff soll in der Kanzlei vermittelt werden und welcher in der Schule? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, führt der nächste Streifzug Britta Brecht in die Verordnung über die Berufsausbildungen zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum/zur Notarfachangestellten, zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum/zur Patentanwaltsfachangestellten vom (ReNoPatAusbV).

ReNoPatAusbV

Nach einer Ausbildungsreform ist die aktuell gültige Fassung der ReNoPatAusbV vom zum in Kraft getreten.

Staatliche Anerkennung

Durch die ReNoPatAusbV ist geregelt, dass die darin aufgeführten Ausbildungsberufe nach § 4 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt sind.

Das BBiG regelt hierzu, dass für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach einer Ausbildungsverordnung ausgebildet werden darf. § 5 BBiG regelt ferner, d...