Altenteilsleistungen nach
§ 23 HöfeO RP keine Versorgungsleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr.
1a EStG
Leitsatz
Die sich aus § 23 Abs. 2 und 3 HöfeO RP ergebende Verpflichtung
zu Barleistungen kann wegen Unbestimmtheit eine für die steuerliche
Anerkennung der wiederkehrenden Leistungen zwingend erforderliche
klare und eindeutige einzelvertragliche Regelung über Versorgungsleistungen
aufgrund Vermögensübergabe nicht ersetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 774 Nr. 11 ErbStB 2020 S. 152 Nr. 6 GStB 2020 S. 286 Nr. 8 GAAAH-47785
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 31.07.2019 - 1 K 1053/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.