Unbeschränkte Steuerpflicht eines im Inland bei den
US-Stationierungstruppen tätigen amerikanischen Staatsangehörigen
Leitsatz
Ein Mitglied der US-Streitkräfte, eines zivilen Gefolges oder einer technischen Fachkraft hält sich immer nur dann „nur in
dieser Eigenschaft“ im Sinne von Art. X Abs. 1 S. 1 des NATO-Truppenstatuts im Inland im Sinne eines Ausschließlichkeitskriteriums
auf, wenn nach den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen
ist, nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangstaat oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren.
Beruht die Rückkehr auf einem nachträglich gefassten Entschluss, ist der Inlandsaufenthalt nicht ausschließlich durch das
Dienstverhältnis veranlasst. Maßgeblich sind die Lebensumstände aus Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums.
Der Aufbau wesentlicher persönlicher Bindungen zu Deutschland durch die Dauer des Aufenthaltes sowie der Erwerb eines Eigenheimes
im Inland, das über mehrere Jahre unterbrochen zu eigenen Wohnzwecken dient, sind beachtliche Indizien, die gegen einen Rückkehrwillen
in die USA sprechen, insbesondere wenn der Betreffende in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitraum nicht über eine eigene
Wohnstätte in den USA verfügt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 966 Nr. 14 EStB 2020 S. 410 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2020 S. 642 PIStB 2020 S. 243 Nr. 9 PStR 2020 S. 171 Nr. 8 IAAAH-47780
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 03.06.2019 - 2 K 534/16
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