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Track 24 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für Vermittlung von Konzerten im Ausland auf dem Prüfstand
Ein Dirigent, dessen künstlerische Leistungen im Inland steuerfrei sind, kann die Vorsteuer auf im Inland erbrachte Vermittlungen ausländischer Konzertagenturen auch dann nicht abziehen, wenn er sie für Leistungen bezieht, die er im Ausland erbringt und die dort steuerbar und steuerpflichtig sind. Gegen dieses BFH-Urteil ist Verfassungsbeschwerde erhoben worden. Das BVerfG muss klären, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren ist.
Als Nächstes möchten wir Sie noch auf eine Verfassungsbeschwerde zur Umsatzsteuer aufmerksam machen.
Einem Dirigenten hatte die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z. B. ein Orchester oder ein Kammermusikensemble. Der Bundesfinanzhof hatte im letzten Jahr entschieden: In diesem Fall sind die Leistungen des Dirigenten umsatzsteuerfrei – nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 des UStG.
Der V. Senat des BFH kam in seinem Urteil aber auch zu dem Ergebnis: Der Dirigent kann die Vorsteuerbeträge auf im Inland erbrachte Vermittlungsleistungen ausländischer Konzertagenturen nicht abziehen. Und zwar auch dann nicht, wenn er sie für Leistungen bezieht, die er im Ausland erbrin...