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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 15-18 | JStG 2019: Rechtssicherheit dank gesetzlicher Regelung der Steuerbefreiung für Weiterbildungen

Mit dem JStG ist ab dem VZ 2019 gesetzlich geregelt worden, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB III sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, steuerfrei (und damit auch sozialversicherungsfrei) sind. Die Weiterbildung darf allerdings keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand.

Unser ausführliches Thema des Monats macht Sie heute mit einer weiteren Neuerung vertraut, die wir dem Jahressteuergesetz 2019 zu verdanken haben: die Steuerbefreiung für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem neuen § 3 Nr. 19 EStG. Und damit einhergehend die Befreiung von Sozialabgaben. – Um das Fazit gleich vorweg zu nehmen: Die gesetzliche Neuregelung, die bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2019 zu beachten ist, hat in erster Linie nur klarstellenden Charakter. Sie dient der Rechtssicherheit.

Als Steuerprofi wissen Sie: Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers waren bereits bislang steuerfrei, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erbracht werden. In der Praxis war jedoch häufig nicht kl...

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