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Einkommensteuer | Betriebliche Altersversorgung: Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse
Ein einmaliges Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) ist laut auch dann nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn es mangels lebender Bezugsberechtigter nicht an die Bezugsberechtigten i. S. des BetrAVG, sondern ersatzweise an die Erben gezahlt wird.