Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Kaufkraftzuschläge angepasst
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt ( NWB NAAAH-46481).
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten Gehaltszuschläge, wenn sich ihr dienstlicher Wohnsitz im Ausland befindet. Unter anderem erhalten sie auch einen Ausgleich für den Fall, dass die Kaufkraft ihrer Bezüge niedriger ist als die Lebenshaltungskosten am ausländischen Dienstort. In § 3 Nr. 64 EStG ist die Steuerfreiheit solcher Auslandszulagen geregelt. Hierbei werden drei Fälle unterschieden:
Gruppe 1: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (§ 3 Nr. 64 Satz 1 EStG).
Gruppe 2: Den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst vergleichbare Personen (§ 3 Nr. 64 Satz 2 EStG).
Gruppe 3: Übrige Arbeitnehmer = Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft (§ 3 Nr. 64 Satz 3 EStG).
Mit dem BMF-...