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Grunderwerbsteuer; | Gegenleistung bei Übernahme einer belasteten Grundstückshälfte durch Ehegatten (§§ 10, 12 GrEStG 1940)
Erwerben Ehegatten je zur ideellen Hälfte ein Einfamilienhaus mit Hilfe eines gemeinsam aufgenommenen (durch Hypotheken auf dem Grundstück gesicherten) Bankdarlehens und übernimmt der Ehemann im Zuge der späteren Scheidung die belastete Grundstückshälfte seiner Ehefrau, verbunden mit der Verpflichtung, den Zins- und Kapitaldienst weiterhin unverändert zu leisten, so bemißt sich die GrESt für die Übertragung der ideellen Hälfte nach dem (erhöhten) Einheitswert des Grundstücks, wenn sich der Ehemann (a) bereits beim Grundstückserwerb gegenüber seiner Frau im Innenverhältnis (konkludent) verpflichtet hatte, sie gegenüber den Darlehensgläubigern freizuhalten, (b) er zugleich auf eine Ausgleichspflicht seiner Ehefrau nach § 426 BGB verzichtet hat und (c) keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Ehem...