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Grunderwerbsteuer; | Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer grundbesitzenden GbR (§§ 1, 5 GrEStG 1940/1983)
Werden nach Gründung einer GbR, in die die Gesellschafter Miteigentumsanteile an einem Grundstück (jeweils verbunden mit Sondereigentumseinheiten) einbringen, ,,Gesellschaftsanteile'' veräußert, ohne daß ein Gesellschafterwechsel stattfindet und ohne daß die veräußerten ,,Gesellschaftsanteile'' untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück verknüpft sind, so liegt in dieser Gestaltung kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. von § 42 AO (). Unangemessen i.S. des § 42 AO ist eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht wählen würden.