Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investmentsteuer – Keine Auswirkung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens auf eine spätere TWA der Fondsbeteiligung (FG)
Die Bildung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens, der für von einem Investmentfonds mitgeteilte AfA-Beträge (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g, § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004) gewinnmindernd gebildet worden war, steht einer späteren Teilwertabschreibung bezüglich der Fondsbeteiligung nicht entgegen.
Quelle: ,F, NWB VAAAH-46662