Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona-Krise: Auswirkungen auf den Justiz- und Verwaltungsbetrieb
Organisation und Sitzungsbetrieb bei Kontaktbeschränkungen
Mit der Anordnung der Kontaktbeschränkungen nach Abstimmung zwischen dem Bundes- und Landesgesetzgeber musste sich auch der Justizbetrieb auf die veränderte Situation einstellen. Das betraf und betrifft sowohl die internen Abläufe der behördlichen Organisation als auch den Sitzungsbetrieb.
I. Verwaltungsbetrieb
Für die Abläufe innerhalb des Verwaltungsbetriebs bei den Gerichten und den Finanzbehörden gilt nichts anderes als in sonstigen Bürobetrieben auch. Die jeweilige Behördenleitung muss präventiv möglichst umfassend das Infektionsrisiko beschränken. Mitarbeiterkontakte, Besprechungen und Außenkontakte sind so weit wie möglich einzustellen. Der Betrieb ist so zu gestalten, dass ein Höchstmaß an Hygiene genauso gewährleistet ist wie die Einschränkung menschlicher Begegnungen.
II. Sitzungsbetrieb
1. Einstellung der vorgesehenen Sitzungen
Für die Rechtspraxis wesentlich sind die Auswirkungen auf den Sitzungsbetrieb. Die Bundesgerichte haben im März/ April ihren Sitzungsbetrieb weitestgehend eingestellt. Für die überwiegend der Landesebene zuzuordnenden Instanzgerichte gilt das Gleiche. Bereits terminierte Sitzungen wurden verschoben oder vielfach sogar auf zunächst unbestimmte Zeit a...