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Neubewertung der Grundstücke im Grundvermögen
Mit Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG; Bundesmodell) v. (BGBl 2019 I S. 1794) wurden die Vorgaben des BVerfG umgesetzt. Dieses entschied mit Urteil v. - 1 BvL 11/14 u. a. ( NWB MAAAG-80435), dass die „alten“ Bewertungsvorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Einheitswerte) für die Grundsteuer unvereinbar mit der Verfassung sind. Die nächste „neue“ Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte wird zum erfolgen. Die dabei festgestellten Grundsteuerwerte werden dann erstmals der Grundsteuer in 2025 zugrunde gelegt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die Grundsteuerreform
[i]Eisele, NWB 42/2019 S. 3060Die Bewertung der Grundstücke im Grundvermögen ist durch das GrStRefG (Bundesmodell) ab dem umgestaltet worden. Zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG knüpft das GrStRefG an das bestehende (bewährte) Bewertungs- und Grundsteuersystem an. Es zielt auf eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße automationsunterstützte Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundstücke im Grundvermögen, um die Grundsteuer als beständige und verlässliche Einnahmequelle zu erhalten. Das Ertrags- und Sachwertverfahren ...