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NWB BB 5/2020 S. 133

E-Rechnung: Öffentliche Hand als Treiber für Umstellung

Bundesbehörden sind seit Ende letzten Jahres verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das sehen das E-Rechnungsgesetz und die E-Rechnungs-Verordnung vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen, mit denen Lieferungen oder sonstige Leistungen abgerechnet werden.

Ab Ende November 2020 sind Unternehmen, die Aufträge für Bundesbehörden durchführen, ebenfalls verpflichtet, ihre Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben elektronisch einzureichen.

Ab 2021 gilt die Pflicht auch bei Landesbehörden und anderen öffentlichen Trägern.

Das Format, das hierzu benötigt wird, ist die XRechnung; reine PDF-Rechnungen gelten i. S. des Gesetzes nicht als elektronische Rechnung. Grundsätzlich ist auch das ZUGFeRD-Format 2.0 ff. geeignet, echte E-Rechnu...

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