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Einkommensteuer | Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter
Mit Urteil v. hat das FG Münster entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt S. 1236und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind.
Die Klägerin erzielt als anerkannte Tagesmutter Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ihre Einnahmen setzten sich aus Zahlungen der Jugendämter (Anerkennungsbeiträge für Förderleistungen und Erstattung angemessener Kosten über Sachaufwand bzw. Monatspauschalen) sowie von den Eltern der betreuten Kinder gezahlten Essensgeldern zusammen. Das Finanzamt behandelte sämtliche Zahlungen als steuerpflichtige Einnahmen. Demgegenüber war die Klägerin der Auffassung, dass lediglich das Essensgeld zu versteuern sei. Die Zahlungen der Jugendämter seien dag...