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WP Praxis 5/2020 S. 151

Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (April 2020)

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird.

Für Bewertungsstichtage April 2020 liegt der Basiszinssatz bei 0,100 %:

  • Bewertungsperiode: April 2020

  • Referenzzeitraum: -

  • Basiszinssatz exakt: 0,075792 %

  • Basiszinssatz gerundet: 0,100 % (für März 2020 lag er b...

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