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WP Praxis 5/2020 S. 153

APAS ändert Arbeitsprogramm 2020

Infolge der Coronavirus-Pandemie hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle kürzlich ihr bisheriges Arbeitsprogramm wie folgt geändert:

Qualitätssicherungssysteme der Praxen

  • Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der Praxen zur Sicherstellung personeller und zeitlicher Ressourcen zur Abwicklung von Abschlussprüfungen (§ 47 BS WP/vBP)

  • Fachinformationen zu Fragestellungen von Rechnungslegung und Prüfung im Zusammenhang mit der Corona-Krise (§ 55 Abs. 2 BS WP/vBP)

  • Einholung von fachlichem Rat/Konsultationen zu bedeutsamen Zweifelsfragen von Rechnungslegung und Prüfung, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 39 Abs. 3 BS WP/vBP)

  • Sonstige besondere Vorgaben zu Maßnahmen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung (§ 48 BS WP/vBP)

Durchführung von Abschlussprüfungen

  • Sachgerechte Risik...

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