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Übungsklausur aus dem Körperschaftsteuerrecht und Internationalen Steuerrecht
Organschaft ohne Wenn und Aber
Die nachfolgende Klausur dient zur Vorbereitung auf die StB-Prüfung und behandelt mögliche Themenbereiche des Körperschaftssteuerrechts i. R. einer Klausur aus dem Ertragsteuerrecht. Rechtsstand der Klausur ist April 2020. Die Klausur ist auf sechs Zeitstunden ausgelegt und weist einen hohen Schwierigkeitsgrad auf. Schwerpunkte der Klausur: körperschaftsteuerliche Organschaft, Anwendung des DBA Finnland, beschränkte Steuerpflicht, Einkommensermittlung bei Organgesellschaft und Organträger, Bildung von Gewinnrücklagen, Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos, Veräußerung der Organbeteiligung, Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt.
I. Sachverhalte
1. Ausgangssachverhalt
a) Allgemeines
Die Elektro Oy (E-Oy), ein Unternehmen der finnischen Elektronikindustrie mit Geschäftsleitung und Sitz in Helsinki, ist zu 80 % am Stammkapital der Volt GmbH (V-GmbH), mit Geschäftsleitung und Sitz in Velbert, beteiligt. Weitere Gesellschafterin der V-GmbH ist Renate Router (R) mit Wohnsitz in Remagen, die ihre 20 %ige Beteiligung in ihrem Privatvermögen hält. Die Stimmrechte entsprechen den Beteiligungsverhältnissen.
Die E-Oy u...