Arbeitshilfe - Stand: 17.12.2020

Kein erneuter Beginn der fünfjährigen Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, wenn nach erstmaligem Verzicht die Umsatzgrenzen des § 19 UStG für zwei Veranlagungszeiträume überschritten worden waren

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Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Besteht für einen Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung, wenn er im Gründungsjahr seines Unternehmens auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat und die fünfjährige Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ausgelaufen ist?

Beginnt die Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG erneut zu laufen, wenn nach erstmaligem Verzicht die Umsatzgrenzen des § 19 UStG für zwei Veranlagungszeiträume überschritten worden sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAH-46748