Arbeitshilfe November 2020

Gewerbesteuer - Eiscafe und daneben liegender Imbiss kein einheitlicher Gewerbebetrieb?

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Stellen der gleichzeitige Betrieb eines Eiscafés und eines Imbisses desselben Unternehmers in demselben Gebäude unter Verwendung derselben Außengastronomie gleichartige Betätigungen i.S. von § 2 Abs. 1 GewStG dar?

Wie ist der wirtschaftliche Zusammenhang bei identischen, gleichartigen und ungleichartigen/sich ergänzenden Tätigkeiten zu beurteilen?

Ist es für die Annahme des Sich-Ergänzens wirtschaftlicher Betätigungen i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG erforderlich, dass bei Vorliegen mehrerer gewerblicher Betätigungen desselben Unternehmers Produkte des einen Unternehmens in dem anderen Unternehmen mitverkauft werden?

Kann die statistische Klassifikation der Gewerbezweige ein wesentliches Abgrenzungskriterium darstellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAH-46734