Vorsteuerabzug aus Energiekosten; Zurechnung von ebay-Umsätzen; umsatzsteuerliche Behandlung eines Pkw
Leitsatz
1. Bei Überlassung eines betrieblichen Pkw zur Privatnutzung gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Anscheinsbeweis
für die private Nutzung des Pkw. Dieser Anscheinsbeweis ist im Streitfall weder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch noch
dadurch erschüttert worden, dass für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stünden.
2. Wer als Leistender und wer als Leistungsempfänger anzusehen ist, ergibt sich aus den zugrundeliegenden zivilrechtlichen
Vereinbarungen. Bei ebay-Verkäufen werden dem Käufer die bei ebay registrierten Daten übermittelt, der Käufer geht davon aus,
dass der dort registrierte Verkäufer die Leistung an ihn erbringt.
3. Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist im Streitfall aufgrund des Flächenschlüssels von einer betrieblichen/unternehmerischen
Nutzung des Gebäudes i.H.v. 54% auszugehen. Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch für die Aufteilung der Energiekosten zugrunde
zu legen.
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