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FG Münster Urteil v. - 13 K 3135/15 E EFG 2020 S. 777 Nr. 11

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 Satz 3; KStG § 1 Abs 1 ; KStG § 27 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 Satz 1

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Dividendenerträge, ausländische Kapitalgesellschaft, Typenvergleich, Rückzahlung aus Kapitalrücklage

Leitsatz

1) Die Weiterleitung von Erlösen aus der Veräußerung auf den Turks- und Caicos-Inseln belegenen Grundbesitzes durch eine dort ansässige Ltd., die nach den Regeln des Typenvergleichs als Kapitalgesellschaft anzusehen und der der veräußerte Grundbesitz auch steuerlich zuzurechnen ist, an ihren inländischen Gesellschafter führt bei diesem zu steuerpflichtigen Dividendenerträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

2) Die Nichtaufklärbarkeit einer nicht steuerbaren Rückzahlung aus der Kapitalrücklage einer ausländischen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG geht zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 981 Nr. 18
DStRE 2021 S. 55 Nr. 1
EFG 2020 S. 777 Nr. 11
EStB 2020 S. 278 Nr. 7
ErbStB 2020 S. 153 Nr. 6
GmbH-StB 2020 S. 225 Nr. 7
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2020 S. 451
TAAAH-46667

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FG Münster, Urteil v. 27.02.2020 - 13 K 3135/15 E

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