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Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
Anschaffung von Zertifikaten nach dem 14.3.2007 und Verlustrealisierung nach dem 30.6.2009
[i]Ronig, Kapitalvermögen, infoCenter, NWB DAAAB-14243 Nach Auffassung des BFH unterfallen nach dem realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem angeschafft wurden, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i. d. F. des Streitjahres 2012 (, NWB RAAAH-45298).
I. Veräußerung von Vollrisikozertifikaten
[i]Rückabwicklung von ZertifikatenDer Kläger deklarierte im Streitjahr 2012 u. a. einen Verlust in Höhe von 42.448 € aus der Veräußerung von sog. Lehman-Zertifikaten, die er am bzw. für 51.000 € von der A-Bank erworben hatte. Der Wert der Zertifikate hing von der Entwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50® Index ab, die Teilhabe an einer positiven Entwicklung des Index war auf 50,4 % limitiert. Sollte der Index am ersten Beobachtungstag () mindestens 90 % seines Kurses vom haben (Ausgangswert am ersten Bewertungstag), sollte es zu einer vorzeitigen Rückzahlung kommen und der Anleger den Nominalbetrag zzgl. 8,4 % erhalten. Sollte der offizielle Schlusskurs des Vergleichsindex am ersten Beobachtungstag unterhalb der 90 %-Schwelle notieren, sollte das Zertifikat bis zum nächsten Beobachtungstag (insgesamt fünf Tage) weiter...