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BFH 03.09.2019 IX R 10/19, StuB 8/2020 S. 322

Einkommensteuer | „Zwischenvermietung“ für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich

Wird eine Wohnimmobilie im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet, ist dies für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich, wenn der Stpfl. das Immobilienobjekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 2. Alternative EStG).

Praxishinweise

Das bereits am nicht amtlich veröffentlichte Urteil (Kurzinfo StuB 2019 S. 933 NWB PAAAH-36889) wurde vom BFH jetzt nachträglich doch noch zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

– jh –

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