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Einkommensteuer | Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
Nach dem realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, S. 322Abs. 6 EStG i. d. F. des Streitjahres (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG).
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2012 erklärte der Kläger neben Kapitalerträgen i. H. von 29.868 € auch nicht ausgeglichene Verluste i. H. von 42.448 € aus der Veräußerung von Zertifikaten der Lehman Bank. Den Verlust ermittelte er aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis i. H. von 8.552 € und den Anschaffungskosten i. H. von 51.000 €. Der Kläger hatte am zehn Stück des Bonus Express Defensiv Zertifikats (WKN A0S116) für 10.200 € und am 40 Stück des Bonus ...