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Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Das BMF hat eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer/innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (-LUX/19/10007 :002 NWB IAAAH-46059).
Insbesondere Grenzpendler/innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppel...