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Insolvenz: Kündigung eines Schuldenbereinigungsplans
Sofern ein im Insolvenzeröffnungsverfahren geschlossener Schuldenbereinigungsplan ein Kündigungsrecht für den Fall vorsieht, dass der Schuldner die im Plan übernommenen Pflichten nicht erfüllen sollte, kann nur von allen am Plan beteiligten Gläubigern gemeinschaftlich gekündigt werden ( NWB EAAAH-43023).