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Körperschaftsteuererklärung 2019
Gesetzesneuerungen und Signifikantes aus der Rechtsprechung sowie von Verwaltungsseite
Im Veranlagungsjahr 2019 hielt sich das „Jahressteuergesetz 2019“ („JStG 2019“) mit körperschaftsteuerlichen Neuerungen eher zurück. Von Interesse ist jedoch die verschärfende Regelung zu Übernahmegewinnen bei Aufwärtsverschmelzungen im Organkreis. Dagegen werfen die Übergangsregelungen des Brexit-Steuerbegleitgesetzes, welches bereits erfolgte Umwandlungen mit UK-Konnex vor den Brexit-Folgen schützen soll, sowie das wohl kommende ATADUmsG mit Verschärfungen im internationalen Steuerrecht und möglichen Rückwirkungen auf frühere Veranlagungen ihre Schatten auf das Veranlagungsjahr 2019 zurück. Beim BVerfG stehen wichtige Entscheidungen weiter aus. Während über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung wohl nun im Jahr 2020 entschieden wird, verneint der BFH bislang entsprechende Billigkeitsmaßnahmen. Ein wichtiges, noch nicht rechtskräftiges FG-Urteil erging zu finalen Verlusten ausländischer Betriebsstätten. Auch Organschaftsfragen wie atypisch stille Beteiligung, außerorganschaftliche Mehrabführung sowie Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Organschaft wurden erstinstanzlich vorläufig entschieden. Zu variablen Ausgleichszahlungen an außen...