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Umsatzsteuer | Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerbar und -pflichtig
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten umsatzsteuerbar sind und nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei sind. Die steuerbare Leistung des Geldspielautomatenbetreibers ist die Zurverfügungstellung des Automaten und die Gewährung einer Gewinnmöglichkeit. Der Automatenbetreiber kann daher die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen geltend machen.
Allerdings [i]Keine Ungleichbehandlung mehr seit 6.5.2006 konnten sich Geldspielautomatenbetreiber bis einschließlich auf die europarechtliche Umsatzsteuerbefreiung berufen. Denn bis einschließlich gab es in Deutschland eine gleichheitswidrige Umsatzsteuerbefreiung für öffentliche Spielbanken nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG a. F. Daher durften die privaten Spielbetreiber die Steuerbefreiung nach dem...