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FG Hessisches 22.05.1989 8 K 113/87

Einkommensteuer; | Einkünfte eines ,,Konstruktionsbüros'' (§§ 15, 18 EStG)

Der Inhaber eines sog. Konstruktionsbüros, der als gelernter technischer Zeichner in seinem Büro qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt - Ingenieure, Konstrukteure, technische Zeichner, Werkstudenten -, und diese gegen Bezahlung fester Stundensätze bei anderen Unternehmen arbeiten läßt, erzielt keine freiberuflichen Einkünfte i.S. von § 18 Abs.1 Nr.1 EStG, sondern gewerbliche, es sei denn, er weist nach, daß er eine der Ingenieurausbildung vergleichbare Ausbildung absolviert hat, in seinem Büro selbst eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, die der Berufstätigkeit eines Ingenieurs ähnlich ist, und hinsichtlich der fachlich vorgebildeten Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich tätig gewesen ist ().

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