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NWB Nr. 4 vom Seite 249 Fach 30 Seite 1267

Rechtsfragen um den Einsatz von (Privat-)Detektiven

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

Das Bild des Privatdetektivs ist weitgehend durch die öffentlichen Medien geprägt. Diese vermitteln jedoch einen Eindruck, der der Realität kaum entspricht. Der Alltag einer Detektei wird nicht durch spektakuläre (Mord-)Fälle geprägt, sondern durch mühselige und rechtlich gebundene Recherchen im Auftrage von Wirtschaftsunternehmen (z. B. einer Versicherung, einem Kaufhaus), (scheidungswilligen) Ehepartnern, zuweilen auch von Anwälten. Naturgemäß ist die Arbeit einer Detektei u. U. recht teuer, so daß die Einschaltung eines privaten Ermittlers eine entsprechende finanzielle Ausstattung des Auftraggebers voraussetzt; damit ist der Kreis der Mandanten eingeschränkt.

Es gibt zahlreiche gute Gründe, einen privaten Ermittler zu beschäftigen. Denkbar ist, daß eine ”Angelegenheit” mehr ”privater” Natur ist und die Polizei (zunächst) nichts ”angeht”. Auch mag ein Mandant daran interessiert sein, einen Fall ”außerrechtlich”, d. h. ohne Einschaltung der formellen Instanzen der Sozialkontrolle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, öffentliche Verwaltungsstellen) zu regeln. Vielfach bieten dann private eigene (vorgerichtliche) Ermittlungen die notwendige G...

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