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NWB 15/2020 S. 1033

Sozialschutz-Paket | Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen

Das sog. Sozialschutz-Paket (BGBl 2020 I S. 575) ist ganz überwiegend am 28.3. in Kraft getreten. Hiervon profitieren u. a. von der Krise betroffene Kleinunternehmer und sog. Solo-Selbständige, die leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen. Die Erleichterungen gelten vom bis zum mit der Option auf Verlängerung bis zum . Familien erhalten erleichterten Zugang zum Kindergeld. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung unberücksichtigt. [i]Zu Regelungen für die Entgeltabrechnung Eilts, NWB 15/2020 S. 1035Außerdem können diejenigen Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtk...

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