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VG 26.03.2020 5 L 744/20.F, NWB 15/2020 S. 1032

AG | InfektionsschutzG dient keinen Aktionärsinteressen

Dem auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Eilantrag eines Aktionärs auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung gegenüber einer Bank, mit welcher ihr die Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung sofort vollziehbar untersagt wird, fehlt Anfang April 2020 der Anordnungsgrund.

Anmerkung:

Der Aktionär hat weder glaubhaft gemacht, dass die Bank bei unveränderter Risikobewertung der COVID-19-Pandemie ihre Hauptversammlung im Mai 2020 durchführen und dass die zuständige Behörde in diesem Fall nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen und Anordnungen treffen wird, noch, dass ausschließlich eine Untersagung der Durchführung der Hauptversammlung seinem Rechtsschutzbegehren Rechnung tragen kann. Denn nach der Satzung der Bank ist der Vorstand er...

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