Einkommen-/Umsatzsteuer | Kurzfristige Vermietung über Vermittlungsplattformen (hib)
Angesichts eines wachsenden Anteils von über Internetplattform
vermittelten Geschäftsvorfällen tritt die Bundesregierung für eine einheitliche
Besteuerungslösung innerhalb der EU und auf Ebene der OECD ein. Dies teilt die
Regierung in ihrer Antwort (BT-Drucks.
19/18034) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (BT-Drucks.
19/17453) mit, die sich nach der Besteuerung von Einkünften
aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über Portale wie Airbnb erkundigt hatte.
Zu diesem Zweck bringt sich Deutschland aktiv in die Entwicklung einer standardisierten Meldeverpflichtung für Informationen zu Internetplattformnutzern ein.
Hiernach sollen Betreiber von Internetplattformen verpflichtet werden, die zur Ertragsbesteuerung zwingend relevanten Angaben zu den von ihnen vermittelten Geschäftsvorfällen an die Steuerbehörden zu melden. Die Steuerbehörden sollen Informationen zu im Ausland ansässigen Anbietern im geregelten zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehr automatisch miteinander austauschen.
Die staatenübergreifende Standardisierung einer Meldeverpflichtung lässt nach Auffassung der Regierung einen datenschutzkonformen, zuverlässigen Informationsfluss in ausreichend guter Qualität erwarten, der darüber hinaus unverhältnismäßige Aufwände verhindert und faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellt.
Die Bundesregierung begrüßt die jüngst veröffentlichte Initiative der Europäischen Kommission, mit der eine entsprechende Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie in Erwägung gezogen wird. Sie setzt sich sowohl im EU- als auch OECD-Kontext für zeitnahe Fortschritte in der weiteren Abstimmung ein.
Wie viele Steuerpflichtige kurzfristig Wohnraum vermieten würden, sei nicht bekannt, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 375 (il)
Fundstelle(n):
GAAAH-46119