Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beizulegender Wert – Teilwert
Fallbeispiel
Zum Bilanzstichtag hat der Unternehmer 30 Artikel einer bestimmten Ware auf Lager, die aus der Mode gekommen sind und sich nur noch mit einem Preisnachlass verkaufen lassen. Aus den internen Kalkulationsunterlagen geht hervor, dass ein Reingewinn von durchschnittlich 10 % des Umsatzes erzielt wird. Alle 30 Artikel sind im Jahr 2019 zu jeweils 100 € zzgl. 19 % USt eingekauft worden. Im Januar 2020 gelang es, alle 30 Artikel zu einem Netto-Verkaufspreis von jeweils 105 € zzgl. 19 % USt zu veräußern. Die nach dem Bilanzstichtag angefallenen Verwaltungs- und Vertriebskosten belaufen sich auf 15 € je Artikel.
Einführung
Auch beim Umlaufvermögen muss zum Bilanzstichtag geprüft werden, ob der Buchwert noch dem aktuellen tatsächlichen Wert entspricht. Das Handelsrecht stellt dem bilanzierenden Kaufmann in § 253 Abs. 4 HGB dafür zwei alternative Werte zur Verfügung. Grundsätzlich sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten de...