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Umsatzsteuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften
Dank der historisch niedrigen Zinsen wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in Immobilien getätigt. Ein Ende des Immobilienbooms ist derzeit auch nicht absehbar. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen rund um Immobilien.
Vermietung von Immobilien
Steuerbarkeit der Vermietungsumsätze
Durch die auf Dauer angelegte Vermietung von Immobilien wird der Vermieter zum Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, da er die Vermietungstätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt.
Sofern die Immobilie im Inland belegen ist, ist der Vermietungsumsatz im Regelfall steuerbar.
Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Explizit von der Steuerbefreiung ausgenommen ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden (z. B. Vermietung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen) sowie die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen.
Herr Müller vermietet eine Eigentumswohnung inklusive der zu der Wohnung gehörenden Garage für 500 € im Monat an Frau Schmidt.
Grundsätzli...