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BFH 23.10.2019 XI R 18/17

Umsatzsteuer | Aufteilung der Vorsteuer bei Banken

Eine Bank, die sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, kann die Vorsteuer nicht aufgrund eines selektiven Personalschlüssels nach der sog. Philipowski-Methode aufteilen, bei dem nicht alle Mitarbeiter, sondern nur die Mitarbeiter für einen Teilbereich der Tätigkeit der Bank berücksichtigt werden. Dies ist keine sachgerechte Schätzung i. S. von § 15 Abs. 4 UStG.

Eine [i]Anwendung der sog. Philipowski-Methode Bank hatte aufgrund einer Option gem. § 9 UStG teilweise auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Die Aufteilung der Vorsteuer nahm sie nach der sog. Philipowski-Methode vor und gelangte zu einer abziehbaren Vorsteuer von 70 % für 2008 und 84 % für 2009. Das Finanzamt wandte hingegen den Umsatzschlüssel an und gelangte so zu einer anteilig abziehbaren Vorsteuer von 15,1 % für 2008 und 17,65

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