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NWB Nr. 15 vom Seite 1020

Gestaltungsrisiko bei Anteilsübertragungen zu nicht wertadäquaten Kaufpreisen

André Deutschländer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1075Im Rahmen von § 17 EStG kommt es maßgeblich darauf an, ob der Veräußerer seine Beteiligung entgeltlich oder unentgeltlich überträgt. Eine Veräußerung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die entgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften voraus, bei der die Leistung sowie die Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind. Zur Bemessung des Kaufpreises spielen bei Anteilsübertragungen i. S. des § 17 EStG zwischen den Vertragsparteien oft nicht nur objektive, sondern auch subjektive Faktoren eine wesentliche Rolle. Daher werden im täglichen Geschäftsleben nicht selten Anteile i. S. des § 17 EStG zu nicht wertadäquaten Kaufpreisen übertragen und als Folge steuermindernde Verluste generiert. Vor diesem Hintergrund hat sich der BFH nun mit [i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489 Urteil v.  - IX R 23/15 ( NWB JAAAF-89554) sowie v.  - IX R 1/16 (BStBl 2018 II S. 94) zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Hinblick auf § 17 EStG positioniert und in diesem Zusammenhang zwischen der Veräußerung bei fremden Personen einerseits sowie der Veräußerung bei nahestehenden Personen andererseits differenziert.

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Die verschiedenen Fallgr...

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