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Minderung der Umsatzsteuer bei Beteiligung an Rabattsystem
Ein Unternehmer kann seine Umsatzsteuer mindern, wenn er und seine Kunden an einem Rabattsystem wie z.B. Payback teilnehmen und der Kunde die gesammelten Rabattpunkte beim Unternehmer einlöst. Jedoch kommt eine Minderung der Umsatzsteuer bereits im Zeitpunkt des Sammelns der Punkte durch den Kunden oder im Zeitpunkt der monatlichen Abrechnung durch Payback noch nicht in Betracht. Hintergrund: Ändert sich das Entgelt nachträglich, hat der Unternehmer die Umsatzsteuer zu berichtigen, und zwar zu seinen Gunsten, wenn sich das Entgelt gemindert hat, anderenfalls zu seinen Ungunsten, wenn das Entgelt nachträglich erhöht worden ist.
Sachverhalt: Bei der Klägerin handelte es sich um eine Einzelhandelskette, die mit einem Rabattsystem wie z.B. Payback einen Vertrag geschlosse...