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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 190/18

Gesetze: SGB 3 § 109 Abs. 2; SGB 3 § 127 Abs. 2; SGB 9 a.F. § 33 Abs. 3 Nr. 6; SGB 9 § 49 Abs. 3 Nr. 7

Leitsatz

Leitsatz:

Bei den Kosten für Studienassistenz im Rahmen eines dualen Studiums handelt es sich um besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 109 Abs. 2 SGB III a.F. i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX a.F. (bzw. § 127 Abs. 2 SGB III n.F. [ab ] i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX n.F. [ab ]), für welche die Bundesagentur für Arbeit vorrangig zur Leistung verpflichtet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAH-45562

Preis:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.02.2020 - L 13 AL 190/18

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