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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1387/19 EFG 2020 S. 729 Nr. 10

Gesetze: EStG § 32a, EStG § 2 Abs. 3

Aufteilung der Einkommensteuer als Jahressteuer zwischen insolvenzfreiem Vermögen und Insolvenzmasse

Abzug des Grundfreibetrags von den insolvenzfreien Einkünften

Leitsatz

1. Sind in einem Veranlagungszeitraum mehrere insolvenzrechtliche Forderungskategorien betroffen, so ist die einheitlich ermittelte Einkommensteuerschuld im Verhältnis der Einkünfte aufzuteilen.

2. Der Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG mindert im Rahmen der Aufteilung allein die auf das insolvenzfreie Vermögen entfallenden Einkünfte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 729 Nr. 10
KÖSDI 2020 S. 21804 Nr. 7
ZIP 2020 S. 1034 Nr. 21
PAAAH-45491

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Sächsisches FG, Urteil v. 05.02.2020 - 5 K 1387/19

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