Frage der Einordnung der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen als steuerbefreite Heilbehandlung
Leitsatz
Für die Fälle der sog. Kryokonservierung ist eine steuerfreie Heilbehandlung dann anzunehmen, wenn eine organisch bedingte
Sterilität vorliegt, d.h. eine Krankheit zu deren Linderung die Lagerung von befruchteten Eizellen medizinisch möglich und
geboten ist. Im Streitfall ist der Senat aufgrund der vorgelegten Patientenunterlagen davon überzeugt, dass die Kryokonservierung
nur in solchen Fällen einer organisch bedingten Sterilität erfolgte und keine Fälle eines sog. „social freezing” gegeben sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 34 DStRE 2020 S. 1119 Nr. 18 EFG 2020 S. 617 Nr. 8 GStB 2020 S. 415 Nr. 12 KÖSDI 2020 S. 21681 Nr. 4 KÖSDI 2020 S. 21893 Nr. 9 UStB 2020 S. 179 Nr. 6 IAAAH-45489
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