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Das Arbeits- und Handlungsverbot an Sonn- und Feiertagen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Das Sonn- und Feiertagsrecht ist eine vielschichtige Materie mit Bezügen zu mehreren Rechtsgebieten. Es handelt sich um ein traditionsreiches Thema, das gleichzeitig im zunehmenden Umfang Anlaß zur aktuellen Diskussion gibt. So nimmt seit einigen Jahren die Zahl der Prozesse sprunghaft zu, die auf der Grundlage der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder entschieden werden. Dieser Beitrag will eine kurze Einführung und am Beispiel ausgewählter Fälle einen Einblick in die Problematik der Handlungs- und Arbeitsverbote geben.
I. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung und die Feiertagsgesetze
Ausgangspunkt für die rechtliche Würdigung ist die institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertage durch Art. 139 WRV mit seinen Elementen der Arbeitsruhe (Arbeitsschutz) und der seelischen Erhebung (religiöse Komponente). Diese Vorschrift gilt über Art. 140 GG noch heute und läßt nur Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zu, die unbedingt notwendig sind. Im Einzelfall kollidiert die Sonntagsgarantie mit anderen verfassungsrechtlichen Gütern (z. B. Art. 5 Abs. 1 und 3, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG), so daß eine Abwägung stattzufinden hat, die die Auslegung der Sonn- und Feiertagsges...