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Aktuelles zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
Das BMF hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, mithilfe derer in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorgenommen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung geprüft werden kann. Das FG Berlin-Brandenburg hat keine Bedenken gegen die grds. Geeignetheit dieser Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises ( NWB YAAAH-40190, Rev. eingelegt, BFH-Az.: IX R 26/19).
Wird für ein bebautes Grundstück, das zu steuerrelevanten Zwecken eingesetzt wird (etwa Vermietung), ein Gesamtkaufpreis gezahlt, ist es zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für AfA von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) erforderlich, eine Aufteilung des Kaufpreises auf das abnutzbare Gebäude und den nicht abnutzbaren Grund und Boden vorzunehmen. Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises grds. der Besteuerung zugrunde zu legen. Einer vertraglichen Einigung über die Aufteilung ist steuerlich zu folgen, solange dagegen keine Bedenken bestehen und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Fehlt es an einer Einigung der Parteien oder kann sie steuerrechtlich nic...