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NWB Nr. 19 vom Fach 30 Seite 2127

Die Eignung von Ausbildern für die Berufsausbildung

von Professor Dr. Ralf Holland, Detmold

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die fortschreitende Technisierung und Automatisierung der Arbeit verlangt von dem einzelnen eine höhere Qualifikation als in früherer Zeit. Damit werden an die Ausbildung gesteigerte Anforderungen gestellt. Bei der beruflichen Ausbildung, die in der Bundesrepublik Deutschland im dualen System stattfindet, d. h. Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule, muß das Ausbildungspersonal besondere Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Die Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung nachweisen, während für das betriebliche Ausbildungspersonal durch bildungsrechtliche Vorschriften (§§ 20 ff. BBIG; § 25 JArbSchG; Ausbilder-Eignungsverordnungen) besondere Eignungsvoraussetzungen bestehen. Dabei kommt es darauf an, welche Aufgaben von der jeweiligen Ausbildungsperson wahrgenommen werden. In jedem Fall wird vorausgesetzt, daß die Ausbildungsperson persönlich geeignet ist (zur persönlichen Eignung vgl. nachstehend I.). Derjenige, der verantwortlich Ausbildung betreibt, muß zusätzlich fachlich geeignet sein; er muß sowohl die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntn...

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