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Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht 2019
Die Vorsatzanfechtung als Schwerpunkt der Entscheidungen des IX. Zivilsenats
Den Schwerpunkt der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Insolvenzrecht hat 2019 – wie auch schon im Jahr davor – das Anfechtungsrecht gebildet, in dem es vor allen Dingen um die Vorsatzanfechtung gegangen ist, zu welcher der BGH zunehmend Ausnahmefälle gebildet hat. [i]Zur Rechtsprechung 2018 Pape, NWB 11/2019 S. 722Daneben sind verstärkt die Anfechtung wegen der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO) und die Frage in den Fokus getreten, unter welchen Voraussetzungen eine darlehensgleiche Forderung vorliegt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Insolvenzeröffnung
Auch im vergangenen Jahr sind die Entscheidungen zum Eröffnungsverfahren – soweit sie nicht das Vergütungsrecht betreffen – eher vereinzelt geblieben.
1. Folgen unberechtigten Forderungseinzugs und unberechtigter Verwertung
[i]Finanzierung des vorläufigen VerfahrensGleichwohl ist eine Entscheidung des , NWB HAAAH-08740) besonders hervorzuheben, die erhebliche Erschwernisse für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters – insbesondere auch im Fall der Betriebsfortführung – mit sich bringt.
Insolvenzverwalter I hatte sich im Eröffnungsverfahren über das Ver...